Gleichbehandlung freier Schulen in Sachsen nicht in Sicht.

31.01.2017

Land und Landkreis sparen weiter bei Schülern freier Schulen.

„Schulen in freier Trägerschaft (…) sind gleichermaßen wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft Adressaten des Bildungsauftrags der Verfassung des Freistaates Sachsen, ohne dass ein Vorrang der einen oder anderen besteht.“ Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft, §1, Juli 2015.

Kennen Sie den Begriff des Bulimie-Studiums? Auf eine Prüfung lernen und hinterher alles wieder raus aus dem Kopf? In Sachsen gibt es scheinbar eine Bulimie-Politik, zumindest im Umgang mit freien Schulen. Gesetze beschließen und anschließend deren Bedeutung vergessen.

Zur Sache: Zum Januar 2017 verabschiedet das Land Sachsen ein Maßnahmepaket für Schulen. Das Land plant, in den kommenden 24 Monaten insgesamt 213 Mio. € für die zusätzliche Aufstockung der Lehrergehälter auszugeben – unter Ausschluss freier Schulen. Höhere Eingruppierungen, Zulagen für Lehrer ab 63, Senkung der Wochenstundenzeit sind ebenso geplant wie eine bessere Bezahlung für Referendare, wenn diese sich verpflichten, anschließend mindestens 4 Jahre an sächsischen Schulen zu arbeiten – in staatlicher Trägerschaft versteht sich. Dass Lehrer knapp werden ist seit Jahren bekannt, in den kommenden 10 Jahren wird diese Situation noch spannender, wenn ca. 50% aller Lehrer im Staatsdienst in den Ruhestand gehen.

Dass das Land mit finanziellen Anreizen reagiert ist verständlich, man kann dies mit Marktmechanismen begründen, die steigende Nachfrage lässt den Preis steigen. Nicht akzeptabel ist, dass sich das Land beim Steuerzahler bedient und dabei plant, 10% der Schüler Sachsens auszulassen. Das Argument, die Höheren Ausgaben an staatlichen Schulen wird sich in den kommenden Jahren auch in den Zuschüssen der freien Schulen wiederfinden sticht nicht, denn dies trifft erst auf das Schuljahr 18/19 zu, da ist das Maßnahmepaket schon fast wieder Geschichte oder vom Nachfolger abgelöst. Und mit der geplanten Kann-Regelung, eine gesonderte Zahlung für Lehrer in Mangelfächern oder wenig beliebten Standorten, können freie Schulen so natürlich nicht ansatzweise mithalten. Die Zuschusshöhe für freie Schulen wird den Prognosen zufolge in den kommenden Jahren bestenfalls stabil bleiben, wahrscheinlich sogar sinken.

Zum Redaktionsschluss des Korax ist die Richtlinie für das Förderpaket noch nicht verabschiedet. Wird freien Schulen der Zugang verwehrt werden sie mal wieder klagen.

Und bei uns im Landkreis Görlitz? Im Mai 2016 hat sich der Landkreis Görlitz eine neue Schülerbeförderungssatzung gegeben, welche die jeweilige nächstgelegene Schule für alle Wohnorte im Landkreis festlegt. Wer dort freie Schulen sucht, der sucht vergeblich. Auch hier kommen sie nicht vor.

Nochmal §1 Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft lesen?

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