An der Bildung darf man sparen?
Liebe Eltern, Freunde, Interessierte,
nach fast 15 Jahren ist es mal wieder soweit, die sächsische Landesregierung möchte an der Bildung unserer Kinder sparen – einseitig bei den Schulen in Freier Trägerschaft.
Laut sächsischer Verfassung sind die Schulen in Sachsen gleichrangig, unabhängig von der Trägerschaft (öffentlich oder frei). Es gibt keinen Vorrang der einen Trägerschaft vor der anderen. Um das zu gewährleisten wird der Zuschuss für Freie Schulen direkt abgeleitet von den Ausgaben für Schulen in öffentlicher Trägerschaft. So weit so gut.
10% Abschlag beim Personal
Bei der Berechnung der Personalkosten werden allerdings pauschal 10% abgezogen, so dass Freie Schulen seit jeher willkürlich finanziell schlechter gestellt sind. Das ist das erste Sonderopfer. Ob das noch dem Geiste der Verfassung entspricht?
10% Abschlag bei den Sachkosten
Ab Sommer 2027 soll dieser Abschlag von 10% für 4 Schuljahre auch auf die Sachausgaben ausgeweitet werden. Das wird das zweite Sonderopfer und wird die SCHKOLA in den 4 Jahren über 600.000€ kosten.
Wartefristfinanzierung
In den ersten drei Jahren nach Gründung erhalten Schulen in Freier Trägerschaft bisher nur 80% der Zuweisung. Schon hier spart das Land 20%. Diese Wartefristfinanzierung soll auf 60% abgesenkt werden. Das gilt im Übrigen auch für neue Ausbildungsgänge an beruflichen Schulen. Das nächste Sonderopfer.
Kostenentwicklung
Den Schulen in Freier Trägerschaft wird vorgeworfen, dass die Ausgaben des Landes für sie in den letzten Jahren zu schnell gestiegen sind. Dabei wachsen die Kosten des Landes an Schulen in öffentlicher Trägerschaft, berechnet auf den einzelnen Schüler, seit Jahren schneller als bei Freien Schulen wie der SCHKOLA. Ausgeblendet wird dabei auch, dass der Besuch von Freien Schulen Ausdruck von Elternwille ist.
Was könnt ihr machen?
Auf der Kampagnenseite https://nicht-kaputt-machen.de könnt ihr euch informieren, könnt Abgeordnete kontaktieren, Solidaritätsbekundungen abgeben, euch über Veranstaltungen in der Nähe informieren oder Aktionen auf Instagram folgen.
Wer sich direkt informieren möchte, das Haushaltsbegleitgesetz findet ihr unter folgendem Link: https://edas.landtag.sachsen.de/#/details?dokument_id=57189 Einfach das pdf-Dokument herunterladen, nach „Artikel 8“ durchsuchen und man findet den Prüfauftrag an das SMK, die geplanten Änderungen, deren (finanzielle) Auswirkungen und ab Seite 67 auch den Vorschlag für eine Gesetzesänderung.
SCHKOLA
Wir wollen ein gleichberechtigter Bestandteil der sächsischen Bildungslandschaft sein und bleiben, dafür müssen wir uns stark machen.
Es ist schon so schwer!!!
#NICHT KAPUTT MACHEN.
